Mietpreise in Kühlhäusern
(aus einem Büchlein von 1909)

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Appell zum Erhalt
der Kühlhäuser
Gegen die Abrisspläne historischer Bauplan Bericht zum Bauplan Text von 1927 Text 1995 extern:
Kühlhäuser Madrid umgebaut

Bedingungen und Gebühren der Kühlhäuser



Allgemeine Vermietungsbedingungen
Die Vermieterin ist berechtigt, bei anhaltender Wärme die Kühlräume von 1 bis 5 Uhr nachmittags zu schliessen


Kosten für Ein- und Auslagern sind in der Miete nicht einbegriffen.
Die Tage der Einlagerung und Ausbringung gelten als Lagertage und werden angefangene Lagermonate voll gezählt.
Bei Gefrierräumen muss zwecks tadelloser Konservierung jedes Stück einzeln durchgefroren werden und ist dasselbe erst dann zu schichten oder zu hängen, das die Luft allseitig herantreten kann.
Kisten und Körbe dürfen nicht direkt auf den Fussboden gestellt werden, ebendso dürfen dieselben nicht direkt aufeinander geschichtet werden, damit dieselben allseitig von der kalten Luft umströmt werden können.
Dasselbe gilt für Kühlräume.

Der Kühlhausbesitzer kommt nur für solche Schäden auf, die nachweislich durch grobes Verschulden seinerseits entstanden sind.
Der Vermieter verpflichtet sich zur Einhaltung der vereinbarten Temperaturen.
Etwaige Reklamationen sind innerhalb 24 Stunden schriftlich zu melden.
Irgendwelche Haftung für den Zustand des Kühlgutes übernimmt der Vermieter nicht.

Der Mieter hat seine Räume peinlich sauber zu halten; Abfälle, Papier und Packungsmaterialien dürfen nicht in die Zellen und Gänge geworfen werden.



Die Gänge sind frei zu halten.

Das Rauchen und Mitbringen von Hunden in das Kühlhaus ist nicht gestattet.

Der Mieter hat für Sachbeschädigung und deren Folgen dem Vermieter zu haften; insbesondere ist das unberlaubte Einschlagen von Haken und Nägeln etc. in die Wände und Decken verboten.

Das Kühlhaus ist geöffnet:
Wochentags 6 Uhr früh bis 7 Uhr abends,
Sonntags 6 bis 8 Uhr früh und 12 bis 1 Uhr mittags.

Die Benutzung offenen Lichtes in den elektrisch erhellten Kühlräumen ist dem Mieter untersagt.

Für sicheren Verschluss seines Kühlraumes hat der Mieter selbst zu sorgen. Und übernimmt der Vermieter keine Verantwortung für das Abhandenkommen eingelagerter Gegenstände.

Aftermietung ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

Übelriechende Waren sind nur in dicht verschlossenen Behältern zulässig.

Den Anordnungen des Kühlhauspersonals ist unverzüglich nachzukommen.; grobe Versösse des Mieters oder desssen Personal gegen die Hausordnung oder den Mietsvertrag sowie Nichtzahlung der Miete berechtigt den Vermieter, die Kühlzelle sofort räumen zu lassen und den Mietvertrag als erloschen zu erklären.

Der Mieter hat seine Waren gegen Feuergefahr und Entwertung durch mangelhafte Kühlung infolge höherer Gewalt selbst zu versichern.



Mietpreise


Kühlräume
Raumgrösse
qm
Jahresmiete
pro qm
M.
Monatsmiete
pro qm
M.
2 – 3 65,- 11,-
4 - 25 60,- 10,-
26 - 50 58,- 9,50,-
51 - 100 55,- 9,-
101 - 200 52,- 8,50,-
201 - 500 50,- 8,25
501 - 1000 48,- 8,-
über 1001 45,- 7,50,-
Gefrierräume
Raumgrösse
qm
Jahresmiete
pro qm
M.
Monatsmiete
pro qm
M.
2 – 3 75,- 12,50,-
4 - 25 70,- 11,50,-
26 - 50 65,- 11,-
51 - 100 58,- 10,-
101 - 200 55,- 9,-

3. Mietsätze nach Temperaturen

Raumtemperatur
in °C
Preis pro qm bei
  Monatsmiete
pro qm
M.
Jahresmiete
pro qm
M.
+ 2°C 9,- 50,-
0°C 9,50,- 55,-
-2°C 10,50,- 60,-
-4°C 11,- 65,-
-6°C 11,50,- 70,-
-8°C 12,- 75,-
-10°C 13,50,- 70,-
-12°C 15,- 100,-
-14°C 17,- 120,-

4. Mietsätze für Wildgefrierräume

Raumgrösse
qm
Monatsmiete
pro qm
M.
Jahresmiete
pro qm
M.
1 - 2 12 75
2 - 5 10 70
5 - 10 9,50 65
10 - 20 9 60
20 - 30 8 55
30 - 40 7 50
Einzelstücke
Art Stück Woche
pro qm
M.
Monatsmiete
pro qm
M.
Fasan Stück 0,15 30
Rebhühner bis 20 0,15 30
  über 20 0,10 25
Hasen 1 -20 0,15 40
  21 - 200 0,10 30
  101 - 500 0,07 20
  über 500 0.03 10
Rehe Stück 0,60 2
Damwild Stück 1 2,50
Rotwild Stück 1 3
Hirsche Stück 1 3
Wildschwein, gross Stück 0,75 2,25
klein Stück 0,50 1,50
Gänse Stück 0,15 0,40
Enten Stück 0,15 0,40
Kisten a cbm 1,50 5
Körbe a cbm 1,50 5

2010... Gegen den Widerstand von örtlichen Initiativen und Verbänden, der Fraktion der Grünen von Berlin-Kreuzberg/Friedrichshain und Berlin-Mitte, der Stadtbaudirektorin Regula Lüscher, der Vorsitzenden des Ausschusses für kulturelle Angelegenheiten im Berliner Abgeordnetenhaus , Alice Stöver, aber auch bundesweit aggierender Verbände wie der Bundesstiftung Baukultur, dem Bund Deutscher Architekten, aber auch von Bundestagsabgeordneten von SPD und CDU, der Bundestagsfraktion der Grünen sowie dem stellvertretenden Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse beginnt die TLG Immobilien GmbH im Mai 2010 in der Köpenicker Straße mit dem Abriss der denkmalgeschützten bis Dato ältesten Kühlhäuser Europas, den ersten Kühlhäusern Berlins und damit mit der Zerstörung des Denkmalensembles.


Kein Abriss der Kühlhäuser!! Kein Abriss der Eisfabrik!!!!


E-Mail

eisfabrik@berlin-eisfabrik.de