Es gibt ein Stück Restmauer, das, wie richtig festgestellt wird, sich auf dem Grundstück Köpenicker Straße 38 befindet, welches an dieser Stelle direkt an die Eisfabrik grenzt.
Die Oberkante der Mauer von beiden Seiten locker auch für kleinere Leute mit der Hand zu erreichen.
Auf dem Nachbargrundstück befand sich zu DDR-Zeiten ein Betonwerk, wo Platten gegossen wurden.
Die Mauerkante, vom Grundstück des ehemaligen Betonwerks (Köpenicker Straße 38),
Aus dem Stand ist die Oberkante zu erreichen und das auch von der Eisfabrikseite.
Bei überqueren landet man auf einem anderen Betriebsgrundstück..
War das die gewollte Staffelung?
Locker erreicht man aus dem Stand die Oberkante der Mauer.
An der Grundstücksgrenze befindet sich ein Zaun, der nun zur Grenzsicherung zugerechnet wird.
Der Zaun ist sehr stabil, aber ein einfacher Gitterzaun aus horizontal gleichmäßigen übereinandergereihten Gittern.
Der Zaun lässt sich dadurch eigentlich gut übersteigen, die Höhe ist auch maximal 1,80m.
Zwar stören die Zelte des Teepeedorfes die Aufnahne, aber zur Höhendarstellung ist es prima.
Und klar auch, das das Kesselhaus mit Kohlen beliefert werden musste.
Wo aber lagert man die Kohlen?
Am besten in der Nähe des Kesselhauses und weg vom Lebensmittelbetrieb.
Also wurden entsprechende simple Lagerschuppen vor den Kühlhäusern in Richtung Spreeufer errichtet.
Kleine Schuppen, nix großes.
Reste der Pfeiler sind heute noch zu finden.
Sie stehen... direkt am Stacheldrahtzaun und enden heute auf selber Höhe. Die Überdachung dürfte also höher gewesen sein als der Zaun, aber wenn es gewollt wäre, wäre man ohne Schwierigkeiten auf das Gebäude gelangt.
Irgendwo, mitten im Grundstücksteil ändert der Zaun seine Bauweise und ist eindeutig westdeutschen Standards, aber in der selben Flucht.
Es ist ein sogenannter Stahlgitterzaun mit länglichen Rechtecken.
Vom Keller der Eisfabrik aus führt ein runder Gang zum Spreeufer und endet am schrägen Uferverlauf.
Der Gang, an dem sich zum Schluß ein riesiger Ventilator befand, war am Ufer mit dicken Gitterstäben verschlossen, die in der Neigung des Hangs eingemauert oder betoniert wurden.
In einer Untersuchung der Uni Cottbus wurden die Gitterstäbe als "Grenzsicherungsmassnahme" eingeordnet, damit niemand durch den Keller, ans Ufer gelangen kann.
Die Frage ist, ob nicht ein Ventilator von aussen geschützt werden mußte, damit sich niemand verletzt.
Allerdings ist der Abstand der Gitterstäbe so groß, das irgendwelches Getier da locker reingekonnt hätte, was nur zu verhindern wäre, wenn das Ding ununterbrochen gelaufen wäre, was auch nicht ausgeschlossen ist.
Im Falle einer Flucht hätte das ohne Gitterstäbe bedeutet, das der große Ventilator erst von innen ausgeschaltet und dann auch noch ausgebaut werden müssen....
Warum war es einfacher, die Gitterstäbe in der Uferneigung einzubauen, als senkrecht?