Da waren nun ein paar Bundespolitiker zu Gast um die Kühlhäuser zu retten und wurden von der TLG mit Fakten überhäuft.
Diese Fakten waren jedoch keine Argumente.
Den Abriss konnten sie im ersten Anlauf nicht verhindern.
Es lief so ab, als wenn man den Friedhofsgärtner fragt, warum er die Leiche nicht beerdigen kann? und er antwortet, das es ihm leid tut, aber die Leiche war beim Eintreffen auf dem Friedhof schon tot.
Etwas näher am Thema: Warum werden die historischen Kühlhäuser abgerissen, warum hat das Denkmal keine Chance?
Antwort: Weil es Kühlhäuser sind!
Aber gehen wir die Aussagen einzeln durch:
Der Denkmalabriss verlief genau wie schon in der Fachliteratur beschrieben. Dabei haben wir die Literatur gelesen um das Denkmal zu erhalten und es scheint als habe die TLG und das Bundesfinanzamt die Literatur gelesen um das Denkmal abzureißen.
Argument 1
Die Kühlhäuser der Eisfabrik sind hochgradig mit Schadstoffen kontaminiert, deren Entsorgung den Restwert des Gebäudes bei weitem übersteigt. So sind ca 1400m³ Teerkorkdämmung und sulfatbelastetetes Mauerwerk als Sonderabfall zu beseitigen.
Dieses Argument zieht unserer Ansicht nach nicht.
Die Dämmung darf im Gebäude verbleiben, selbst ein teuerer Ausbau rechtfertigt keinen Denkmalabriss !
Es ist wie mit dem Öl fürs Auto. Es darf gekauft, gelagert und genutzt werden. Nur in den Hausmüll oder die Wasserleitung darf es ebend nicht!!
Wird die Dämmung ausgebaut ist sie als Sondermüll zu entsorgen!!
Alle Hochkühlhäuser wurden bis ca. 1960 mit Teerkork gedämmt! Das kann aber nicht heißen, das alle Kühlhäuser abgerissen werden müssen- noch dürfen!
Wieviel Dämmmaterial wurde den im Kühlhaus am Osthafen (Baujahr 1929- 2. Hälfte 1940) beseitigt?
Kühlhaus Flensburg, das Kühlhaus Madrid.....?
Welche Chance hat das Kühlhaus in der Trebinner Straße bei solcher Argumentation?
Der „Restwert" aus ist aus architekturgeschichtlichen,wirtschaftshistorischen, sozialgeschichtlichen und volkskundlichen sowie regionalgeschichtlichen und emotionalen und ästhetischen Gründen grade im Ensemble Köpenicker Straße außerordentlich unwiederbringlich einzigartig wertvoll!!
Wieso ist es logisch das ein dekontaminiertes Haus abgerissen werden muss (wodurch weitere Kosten entstehen?)?
Wer zwingt die TLG dazu ein Denkmal abzureißen?
Überhaupt gehören Denkmäler nicht in die Verwaltung des Bundesfinanzministeriums.
Wie hoch wird den dort der "Restwert" eines Gebäudes eingeschätzt, welches keinen Denkmalschutz genießt und seit 60 Jahren nicht mehr steht?
Nun dem BUND ist es 500 Millionen Wert und ein Verein will nochmal 80 Millionen für die Fassade dazugeben...
Argument 2
Darüber hinaus lassen die baulichen Gegebenheiten (geringe Deckenhöhe [lediglich 2,30m]) und nicht vorhandene natürliche Belichtung nur eine Nutzung als Lagerhalle zu.
Eine ausreichende Öffnung in der Fassade ist nicht möglich, da die komplette Längsseite des Gebäudes als Brandwand ausgebildet ist und somit keine Öffnungen zulässig sind.
Hier könnte Günther Jauch einsetzen. Die 200 Euro - Frage könnte lauten: Welche Gebäude sind mit Teerkork gedämmt und haben keine oder nur sehr kleine Fenster und eine niedrige Deckenhöhe?
Na, drauf gekommen?
Prof. Dr. Ing. Rudolf Plank, der als Begründer der wissenschaftlichen Kältetechnik gilt, schrieb 1956 im Handbuch der Kältetechnik Bd 1 S. 172 :
„Wem wären nicht schon die großen, vielfach Würfelförmigen, fensterlosen oder doch fensterarmen Bauten in Hafenstädten und bedeutenderen Verbrauchs- und Erzeugungszentren aufgefallen, nicht selten mit Eiswerken verbunden, teilweise auch mit Schnellgefrieranlagen ausgerüstet, sind sie aus der heutigen Lebensmittelwirtschaft nicht mehr wegzudenken."
Die Gebäudebeschreibung von Plank trifft also, wen wunderts, auch auf die Kühlhäuser in der Köpenicker Straße zu und ähnelt der des Bundesfinanzministeriums, welches damit den Abriss begründen will.
Im übrigen ist das mit der Gebäudehöhe schlicht gelo... nicht die Wahrhe... ein Irrtum!!! Die Deckenhöhe beträgt über 2,70 m!!
Neuere Kühlhäuser sind wieder Ebenerdig, somit ist die Zahl der Hochkühlhäuser beschränkt und schrumpft im großen Tempo- die Zeugnisse der Geschichte verschwinden. Ihr Erhalt ist dringend geboten!
Die Besonderheit bei den Kühlhäusern der Norddeutschen Eiswerke ist, das es sich um sehr frühe Gebäude handelt und der Zusammenhang mit der Eisfabrik noch besteht!
Herr Prof. Plank war auch aufgrund der Bedeutung der Kühltechnik Träger des Bundesverdienstkreuzes. Er hätte uns bestimmt unterstützt.
Die Sulfatbelastung rührt höchstwahrscheinlich von den undichten Dächern her.
Zwar verpflichtet das Denkmalgesetz Paragraf 8 zum Erhalt des Denkmals, die TLG reagiert aber nur auf Androhungen von Zwangsgeldern, das Bundesfinanzministerium denkt auch das sich das Decken von Dächern auf Denkmälern nicht nötig ist, selbst wenn Schwangere und Kleinkinder und weitere Bewohner davon betroffen sind.
Warum müssen wir uns überhaupt um den Erhalt der Kühlhäuser bemühen? Nun kommen wir zu einem weiteren
Punkt (3),
der sich 1 zu 1. aus der Literatur auf die Kühlhäuser der Norddeutschen Eiswerke übertragen lässt.
Zurecht waren die Kühlhäuser unter Denkmalschutz gestellt und sowohl als Ensemble als auch als Einzeldenkmal ausgewiesen worden.
Die einmalige Lage an der Spree war für das Denkmal eine riesige Chance!
Doch Pläne aus den 90er Jahren, die hier eine totale Neubebauung, eine totale Umwälzung des Gebietes vorsahen, weckten bei der TLG andere Vorstellungen.
In ihrer immer noch online gestellten Referenzbroschüre (image_bb_12.pdf S. 85-87)heißt es zur Eisfabrik:
„Die planerische Vision für den Umbau
der teilweise in neoklassizistischer Ziegelarchitektur errichteten Eisfabrik orientiert sich an den vorhandenen neuen Nutzungen im Stadtentwicklungsgebiet „mediaspree".
Daran hielt die TLG fest, bis 2006 ein entsprechender Bauantrag abgelehnt und sie 2007 eine Erhaltungsaufforderung für die inzwischen stark verfallene Eisfabrik erhielt.
Die TLG in die Hände spielte der "Verlust" der historischen Unterlagen, die bis dahin im Kühlbetrieb vorhanden waren.
Auch das aus dem Kreuzbergmuseum wichtige Unterlagen zu den Kühlhäusern der Norddeutschen Eiswerke verschwunden sind ( Unterlagen im Kreubergmuseum) kostete uns weitere Mühe.
Bis wir als Initiative viele Informationen mühsam wieder zusammengetragen haben und erneut die hohe Bedeutung der Kühlhäuser auf dem Grundstück herausarbeiten konnten, war durch die untere Denkmalschutzbehörde eine Abrissgenehmigung für die Kühlhäuser erteilt worden.
Diese Entscheidung wird im Amt einfach so, ohne Rückfragen getroffen.
Zwar bereute der Bezirksstadtrat von Berlin-Mitte Ehpraim Gothe die Entscheidung, begründet sie aber weiterhin damit, das die Kühlhäuser architektonisch von untergeordneter Bedeutung und nur bedingt für Nachnutzungen geeignet sind.
Das heißt, das nur architektonisch bedeutende Gebäude erhalten und die Technik und Stadtgesichtlichen Gebäude dem nachstehen?
Die bedingte Nachnutzung – nun die liegt wohl an den Ideen der Architekten und dem Willen des Eigentümers...
Beispiele gibt's genug, Ideen auch und auch funktionierende Nutzungskonzepte für diese Kühlhäuser!
Das Angebot des Experten Dr. Lütgert, der einen Appell für den Erhalt der Kühlhäuser verfasste und seine Hilfe bei einer Umnutzung angeboten hatte, wurde ausgeschlagen.
Auch gegen die vom Bundesfinanzministerium als einzig mögliche erwähnte Verwendung als Lagerhaus hätten wir nichts einzuwenden.. Wir hätten da sogar einen sicheren Mieter für die Räume!
Eine vom Amt getroffene Entscheidung ist für das Amt in Beton gegossen und kann nicht geändert werden. Im Gegenzug ist der Investor zu gar nichts verpflichtet.
Mit einem positiven Bauvorbescheid hat die TLG ihr Recht auf den Abriss der Kühlhäuser zementiert, für ein im Vorbescheid ebenfalls vorhandenen Wohngebäude legte sie nach 15 Jahren Verwaltung des Objekts 2010 der Denkmalbehörde gutachterlich dar, das sie nicht in der Lage ist Dach und zwei darunterlegende Etagen eines Wohnhauses Baujahr 1910 wirtschaftlich instandzusetzen (die würden halb Berlin abreißen!!.).
Auch hier hatte das Bundesfinanzministerium zuvor erklärt, das sich die Instandsetzung der Dächer auf den denkmalgeschützten Gebäuden nicht lohne. In dem aktuellen Schreiben wird erwähnt, das das Wohnhaus an der Köpenicker Straße erhalten werden soll.
Von den Seitenflügeln ist keine Rede.
In seinem Buch "Eiswerke, Eiskeller und Kühlhäuser" begründet Dr. Lütgert, warum Kühlhäuser zu erhalten sind.
Darin wird im Punkt a) den architekturgeschichtlichen Gründen erklärt:
„ das von Bauhistorikern die Kühlhäuser noch wenig als Architekturtypus zur Kenntnis genommen werden (wie von Plank beschrieben).
Dies mag möglicherweise damit zu erklären sein, dass das Kühlhaus von seinem Ursprung und seiner Konstruktion her noch mehr Bezüge zu den traditionellen Lagerhäusern und Speichern erkennen lässt (daher die Bezeichnung Kaltlagerhaus).
Diese Vordergründigen Ähnlichkeiten dürfen jedoch nicht über einen essentiellen Unterschied hinwegtäuschen, welcher in der zur Durchführung der Kaltlagerung erforderlichen maschinellen Ausstattung begründet ist.
Diese machte aus den Gebäuden eine „technische Einrichtung", deren reibungsloser Funktion sich alle übrigen Details (z.B. Raumanordnung- und größe, Deckenhöhe, Isolation, Fundamentierung, Fensterlosigkeit unterzuordnen hatten."
Blick in ein Kühlhaus... Deckenhöhe?
Kurz, alle Argumente, die die TLG und das Bundesfinanzminiterium ins Feld führen sind Argumente die die Besonderheit der Kühlhäuser kennzeichnen. Es sind also Argumente für – und nicht gegen den
Erhalt der Gebäude!
Die Kühlhäuser sollen nicht aufgrund von Irrtümern abgerissen werden!!